Glossar
A | |
Arranger | Konsortialführer |
Aval; Avalprovision | Eventualverbindlichkeit; von einem Kreditinstitut im Auftrag seines Kunden gegenüber Dritten übernommene Garantie bzw. Bürgschaft |
B | |
Beleihungswert | langfristig und nachhaltig durch eine Immobilie erzielbarer Wert unter konservativen Gesichtspunkten |
Break Even | Gewinnschwelle/Rentabilitätsgrenze/Kostendeckungspunkt |
Break Option | Vertraglich gesichertes Recht der Mieter/Vermieter in langfristigen Mietverträgen zur Sonderkündigung des gesamten Vertrages bzw. einzelner Bestandteile (z.B. eines Teils der Mietfläche) |
BWK | Bewirtschaftungskosten; Kosten einer Vermietung, die nicht auf den Mieter umlagefähig sind und Ertrags schmälernd beim Vermieter verbleiben |
C | |
Cash Sweep | vertragliche Verpflichtung des Kreditnehmers, dass jeder Nettozufluss an Geld (cash flow, NOI) beim Kreditnehmer dazu verwendet werden muss, um die bestehenden Verbindlichkeiten aus der Vereinbarung abzutragen |
Cash Trap | (befristete) Zahlungen auf ein verpfändetes Konto |
Closing | Termin, zu welchem der Käufer einer Immobilie den Kaufpreis zahlt und das Eigentum an der Immobilie erwirbt bzw. die Unterzeichnung des Darlehensvertrages |
Club Deal | Immobilienfinanzierung, bei der bereits vor Vertragsabschluss ein offenes Konsortium gebildet wird und beteiligte Kreditinstitute in die Vertragsverhandlungen eingebunden sind |
Commitment Fee | Bearbeitungsgebühr |
Compliance Certificate | Nachweis eines Darlehensnehmers zur Einhaltung vertraglich vereinbarter Convenants (siehe Covenants) |
Covenants | Im Bereich der Immobilienfinanzierung vereinbarte, insbesondere wirtschaftliche (financial) Kreditbedingung, auf die sich der Darlehensnehmer verpflichtet bzw. die dieser während der Darlehenslaufzeit erfüllen muss |
CPs | Conditions Precedant; Auszahlungsvoraussetzungen |
D | |
Default | Ausfall eines Kreditnehmers |
Depotbanken | Kreditinstitute, bei denen die Sondervermögen von Investmentfonds in Wertpapierdepots hinterlegt sind |
Drittverwendungsfähigkeit | i.d.R. gutachterliche Einschätzung zur Wiedervermietungsfähigkeit eines Objektes mit besonderer Berücksichtigung von Objektcharakteristika, Objektlage, Markt etc. |
DSCR | Dept Service Cover Ratio; Kapitaldienstdeckungsfähigkeit; Relation von Objekt- bzw. Projektüberschuss abzgl. BWK zu Zins- und Tilgungsaufwand für Finanzierung; kann kalkulatorisch (SOLL) oder mit tatsächlichen (IST) Werten berechnet werden |
Due Diligence | Prozess, bei dem eine intensive Untersuchung der finanziellen und wirtschaftlichen Situation sowie der Planungen eines Unternehmens von externen Experten durchgeführt wird |
E | |
Exit Fee | Rücknahmeentgeld |
F | |
Fixing | Festschreibung von Vereinbarungen |
Full-Recourse-Finanzierung | Voller Rückgriff auf die Vermögenswerte des Darlehensnehmers |
G | |
Geschlossener Immobilienfonds | i.d.R. Personengesellschaften für vorab festgelegten Investitionszweck; von vornherein begrenztes Kapital; feste Zeichnungsfrist; keine Rücknahmepflicht der Anteile |
GIK | Gesamtinvestitionskosten |
I | |
ICR | Interest Cover Ratio; Zinsdienstdeckungsfähigkeit; Relation von Objekt- bzw. Projektüberschuss abzgl. BWK zu Zinsaufwand für Finanzierung; kann kalkulatorisch (SOLL) oder mit tatsächlichen (IST) Werten berechnet werden |
Indexierung | Mietstaffelung; i.d.R. gekoppelt an den Lebenshaltungskostenindex |
K | |
KAG | Kapitalanlagegesellschaft; Investmentgesellschaft (AG oder GmbH)/Unternehmen, das Investmentfonds auflegt und verwaltet. KAG kauft Portfolios aus Wertpapieren oder Immobilien und gibt Anteile an Anleger aus. Prinzip der Risikomischung |
KNE | Kreditnehmereinheit; Gesetzlich vorgeschriebene Zusammenfassung von eigentlich rechtlich und/oder wirtschaftlich unabhängigen Kreditnehmern bei einem Kreditinstitut bankintern zu einem einzigen, hypothetischen Kreditnehmer |
KRC | Kredit-Risiko-Controlling |
KWG §18 | Prinzipien des KWG §18 im Sinne der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers; Risikoadäquanz, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit; Einzureichende Unterlagen: Bilanzen mit GUV, bei Privatpersonen zusätzlich: Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Form von Einkommenssteuererklärung, Einkommensteuerbescheid, Vermögens- und Schuldenaufstellung |
L | |
Legal Opinion | juristisches Gutachten zu internationalen Rechtsfragen bezüglich eines Engagements |
LTC | Loan to Coasts; Verhältnis Darlehen zu Gesamtherstellungskosten einer Immobilie |
LTV | Loan to Value; Verhältnis Darlehen zu Verkehrswert einer Immobilie |
LTMV | Loan to Mortgage Value; Verhältnis Darlehen zu Beleihungswert einer Immobilie |
M | |
Mieterdienstbarkeit | Absicherungsinstrument für einen Mieter (v.a. bei umfänglich eigenen Investitionen in das Mietobjekt) für den Fall der Insolvenz des Vermieters bzw. des Verkaufs der Mietsache (und damit potenziell möglichen Entzug der Mietsache), wobei über die Eintragung einer Mieterdienstbarkeit zu Gunsten des Mieters im Grundbuch das Nutzungsverhältnis über den Insolvenzfall hinaus gesichert wird |
Mietzession | Abtretung von Mieten |
N | |
Nachrangiges Darlehen | Darlehen, das anderem Fremdkapital im Falle einer Liquidation oder Insolvenz nachgeordnet ist (Junior Dept) |
NOI | Net Operating Income; Jahresnettoerträge unter Abzug der nicht umlagefähigen Kosten der Vermietung |
Non-Recourse-Finanzierung | Kein Rückgriffsrecht auf die Vermögenswerte des Darlehensnehmers, nur Immobilie als Sicherheit |
O | |
Offener Immobilienfonds | Grundsätzlich als Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften aufgelegt. Sie geben fortwährend Anteilsscheine gegen Kapitaleinlage aus und erwerben und verkaufen Immobilien. Rücknahme der Anteile kann verlangt werden. |
Offenes Konsortium | Mehrere Banken finanzieren gemeinsam ein Objekt und der Kreditnehmer ist darüber informiert |
P | |
Pari Passus Klausel | Gleichrangerklärung/Vereinbarung betreffend das Rangverhältnis hinsichtlich gegenwärtiger und künftiger Forderungen mehrerer Gläubiger an einen Schuldner |
Prepayment Fee | Vorfälligkeitsentschädigung |
R | |
Refinanzierungsregister/ | Die gesetzliche Regelung des Refinanzierungsregisters (§§22a ff Refiregister KWG, RefinanzierungsregisterVO) ermöglicht die Verschaffung insolvenzfester Ansprüche auf Übertragung von (grundpfandrechtlichen) Sicherheiten, ohne dass es einer Übertragung des Grundpfandrechtes bedarf. Sollte über das Register führende Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet werden, besteht für den Berechtigten gegen den Insolvenzverwalter ein Anspruch auf Aussonderung der Sicherheit/des Grundpfandrechtes. Der insolvenzfeste Übertragungsanspruch (dokumentiert durch einen Auszug aus dem Refinanzierungsregister) ermöglicht die Indeckungnahme einer grundpfandrechtlich gesicherten Forderung. |
S | |
Sicherungszweckerklärung | Separate vertragliche Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und Gläubiger zur Festlegung, welche Schuld durch einen Darlehensvertrag zu bestellende Grundschuld gesichert sein soll. Während eine enge Sicherungszweckerklärung die Haftung der Sicherheit auf das zugrunde liegende Darlehensgeschäft beschränkt, erstreckt sich die weite Sicherungszweckerklärung auch auf künftige, bedingte und/oder befristete Forderungen des Darlehensgebers |
Sondervermögen | Aufgrund von InvG zu etablierender Kapitalstock eines Fonds, der vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist |
SPV | Special Purpose Vehicle; Zweckgesellschaft, die nur zu einem bestimmten Zweck gegründet wird |
Stille Unterbeteiligung | Beteiligung eines Dritten an einem Gesellschaftsanteil ohne Kenntnis des Darlehensnehmers |
Syndizierung | Nachträgliche Beteiligung mindestens eines weiteren Kreditinstitutes an einer Finanzierung |
Syndizierungsklausel | Vertraglich gesichertes Recht eines Kreditinstitutes zum Verkauf einer Darlehensforderung (ganz oder teilweise) und der diesbezüglichen Weitergabe kundenspezifischer Daten an den Forderungserwerber |
T | |
Treuhändersperrvermerk | die Verfügung über ein Grundpfandrecht ist bspw. an einen Grundschuldbrief gebunden. Alternativ kann ein Treuhändersperrvermerk im Grundbuch eingetragen werden, wodurch die Verwendung des Grundpfandrechtes nur über Zustimmung des Notars möglich ist. |
U | |
Underwriter | Kreditinstitut, welches für die Finanzierung allein (ohne weitere Parteien) eine Darlehenszusage abgibt. |
Upfront Fee | Bearbeitungsgebühr; i.d.R. fällig bei Vertragsabschluss/erster Valutierung |
V | |
Verbriefung/Securitization | Schaffung von handelbaren Wertpapieren aus Forderungen oder Eigentumsrechten |
Y | |
Yield | Rendite |
Quelle: DG HYP